Wesentliche Änderungen der Förderprogramme der KfW Bankengruppe zum 31.08.2010

Mit dem Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 16.08.2010 ändern sich die Förderprogramme „Energieeffizient Sanieren“- Einzelmaßnahmen und das Programm „Energieeffizient Sanieren- Sonderförderung“ für Wohngebäude zum 31.08.2010 entscheidend.

Als Gründe werden die unerwartet hohe und deutlich gestiegene Nachfrage in den Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren, sowie die zur Verfügung stehenden Mittel des Haushalts 2010 angegeben.

Die Förderung von Einzelmaßnahmen im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Programm- Nr.: 152/430) wird sowohl in der Kreditvariante, wie auch der Zuschussvariante zum 31.08.2010 eingestellt.
Die Förderung der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten unverändert bestehen.
Künftig können die bisher im Programm „Energieeffizient Sanieren- Einzelmaßnahmen“ förderfähigen Maßnahmen nur noch im Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Programm-Nr.: 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden.
Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen können im Programm 152/430 mit Posteingang bei der KfW noch bis einschließlich zum 31.08.2010 gestellt werden.

Die Förderung von Maßnahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren-Sonderförderung“ (Programm-Nr.: 431) wird mit Ausnahme des Zuschusses für Baubegleitung zum 31.08.2010 ebenfalls eingestellt.
Davon betroffen sind Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen.
Die Förderung für qualifizierte Baubegleitung wird ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm „Energieeffizient Sanieren- Sonderförderung“ (Programm-Nr.: 431) fortgeführt.
Anträge für Förderung der Optimierung der Wärmeverteilung und den Abbau von Nachtstromspeicherheizungen können noch bis einschließlich 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rech-nungsdatum) gestellt wurde.

Die neuen Programm-Merkblätter für „Energieeffizient Sanieren- Kredit“ (151) „Energieef-fizient Sanieren-Investitionszuschuss“ (430) und „Energieeffizient Sanieren- Sonderförde-rung (431) sowie die neue Bestätigung zum Antrag können in Kürze unter www.kfw.de
herunter geladen werden.

Darüber hinaus kündigt die KfW an, die Vor-Ort Kontrolle bei fertiggestellten Vorhaben in den Programmen 151/152/153/154/157/430/431 im Rahmen von Stichproben fortzuführen, sowie bei den KfW-Effizienzhäusern 55 und 40 in den Programmen 151/153 und 430 die vollständigen Berechnungsunterlagen vom Endkreditnehmer anzufordern und stichprobenartig zu überprüfen.

Nähere Informationen erteilt Ihnen auch das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum, Ansprechpartner Markus Lillig, 0681 / 58 09 208 oder m.lillig@hwk-saarland.de.

   


   

Bundestag hebt Haushaltssperre auf

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 07.07.2010 die Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) aufgehoben. Bislang waren die vorgesehenen 115 Millionen Euro für die Förderung erneuerbarer Energien gesperrt. Der Programmstopp vom 03.Mai 2010 ist somit aufgehoben und die Fördermittel stehen wieder zur Verfügung. Anträge können beim BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.
Die Handwerkskammer des Saarlandes und das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr haben sich gemeinsam für eine Weiterführung der Programme zur Förderung der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien eingesetzt. Dieser Einsatz, für die so wichtigen und zukunftsweisenden Förderprogramme auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien, hat sich nun ausgezahlt. Voraussichtlich ab dem 12. Juli 2010 stellt das BAFA wieder neue Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Anträge entgegen.

Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen mit einer neuen Förderrichtlinie, die voraussichtlich ebenfalls am 12. Juli 2010 in Kraft tritt und für Neuanträge maßgebend ist.
Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge werden jetzt abschließend bearbeitet.
Zwischen dem 04.Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt, hier ist eine erneute Antragstellung nach den neuen Förderrichtlinien möglich und auch erforderlich.

Künftig nicht mehr gefördert werden
•    Anlagen, die in Neubauten errichtet werden, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht
     nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) besteht  
•    Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
•    luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel
Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen.
Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt, die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des Marktanreizprogramms über die KfW-Bankengruppe war von der Haushaltssperre unberührt und wird unverändert fortgeführt.
Die neuen Förderrichtlinien können Sie in Kürze auf folgender Seite herunterladen:
http://www.bafa.de/bafa/de/presse/pressemitteilungen/2010/07_energie.html

Nähere Informationen erteilt Ihnen das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum, Ansprechpartner Markus Lillig, 0681 / 58 09 208 oder m.lillig@hwk-saarland.de .

 



Vergütung von Photovoltaik-Strom nach dem EEG

Dank der großen Effizienzfortschritte in Technologie und Produktion konnte die Solarbranche in den letzten Jahren eine erhebliche Kostensenkung erreichen. Damit wird Photovoltaik immer preisgünstiger. Die Novellierungen des EEG in den Jahren 2004, 2009 und 2010 berücksichtigen diesen Effizienzfortschritt mit einer Anpassung der Vergütungs- und Degressionssätze.

Der Deutsche Bundestag hat eine Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) zum 1. Juli 2010 beschlossen. Die Vergütung für Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Gebäuden und Freiflächen wird in zwei Schritten abgesenkt. Trotz der Senkung der Einspeisevergütung bleiben PV-Anlagen auch in Zukunft rentabel.
Photovoltaik-Einspeisevergütung

  ab 1. Juli 2010
ab 1. Oktober 2010
Gebäudeanlagen bis 30 kWp
34,05 ct/kWh   
33,03 ct/kWh
Gebäudeanlagen 30 kWp bis 100 kWp 32,39 ct/kWh  
31,42 ct/kWh
Gebäudeanlagen 100 kWp bis 1000 kWp 30,65 ct/kWh 29,73 ct/kWh
Gebäudeanlagen über 1000 kWp 25,55 ct/kWh   
24,79 ct/kWh
Freiflächenanlage 25,02 ct/kWh 
24,27 ct/kWh
Freiflächenanlage
auf Konversionsflächen
26,16 ct/kWh 
25,37 ct/kWh
Freiflächenanlage
auf Äckern
keine Vergütung   
keine Vergütung
Eigenverbrauch
Gebäudeanlagen bis 30 kWp
22,05 ct/kWh für Strommengen oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil, sonst 17,67 Cent je kWh 21,03 ct/kWh für Strommengen oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil, sonst 16,65 Cent je kWh
Eigenverbrauch Gebäudeanlagen
ab 30 kWp
20,39 ct/kWh für Strommengen oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil, sonst 16,01 Cent je kWh 19,42 ct/kWh für Strommengen oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil, sonst 15,04 Cent je kWh
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 100 kWp 
18,65 ct/kWh für Strommengen oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil, sonst 14,27 Cent je kWh 17,73 ct/kWh für Strommengen oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil, sonst 13,35 Cent je kWh
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 500 kWp 
keine Vergütung  
keine Vergütung

  
Betroffen von den Änderungen sind neue Anlagen. Bestehende Anlagen erhalten die Vergütungssätze, die galten, als sie errichtet wurden.

Der Ertrag einer optimal ausgerichteten PV-Anlage liegt im Saarland im Durchschnitt bei etwa
900 kWh pro installiertem Kilowatt Anlagenleistung. Damit übersteigt der Ertrag in 20 Jahren in der Regel die Kosten für Investition, Finanzierung, Wartung und Versicherung deutlich (Totalgewinn).

Photovoltaik-Anlagen können über das Programm "Erneuerbare Energien – Programmvariante Standard" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert werden. Dieses zinsvergünstigte Darlehen wird über die Hausbank bei der KfW-Förderbank beantragt.

 


 

Solardachkataster im Landkreis Saarlouis

Auf Initiative des Wirtschaftsförderungsverbandes Untere Saar e.V. (WFUS) wird als Pilotprojekt für das Saarland ein Solardach-Kataster für alle 13 Kommunen im Landkreis Saarlouis erstellt. Im Rahmen dieses gemeinsamen Projektes mit den Kommunen und dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr soll diese Solardach-Potenzialanalyse alle Dächer im Landkreis Saarlouis erfassen und hinsichtlich ihrer Eignung für die Gewinnung von Solarenergie bewerten. Unterstützt wird das Vorhaben von der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) und dem Saar-Lor-Lux Umweltzentrum, da es große Potenziale für die regionalen Handwerksbetriebe bietet.

>> Die Veranstaltungstermine finden Sie hier.

 




Clever Saniert Umweltzentrum des HandwerksMfUArge Solar